Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
Leitsatz
1. Das ein FA einer USt-Berechnung keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt hat, steht deren Qualifizierung als VA i.S.d. §
155 AO nicht entgegen, weil die unterlassene Rechtsbehelfsbelehrung lediglich zu einer Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist
führt.
2. Eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL führt allenfalls zur Rechtswidrigkeit der
darauf beruhenden USt-Festsetzungen, nicht aber zu deren Nichtigkeit.
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