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FG München Urteil v. - 10 K 1950/09

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 2 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kein Kindergeld während einer Au-Pair-Tätigkeit im Ausland bei unzureichendem begleitendem Sprachunterricht

Leitsatz

Ein Kind ist kindergeldrechtlich grundsätzlich nicht als in Ausbildung befindlich zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), wenn es eine Au-Pair-Tätigkeit im Ausland ausübt, der begleitende Sprachunterricht – ohne Einrechnung der üblichen Zeiten der Vor- und Nachbereitung sowie der praktischen Anwendung der Fremdsprache außerhalb des Unterrichts – jedoch nicht wöchentlich mindestens 10 Unterrichtsstunden umfasst.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-52934

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 20.07.2010 - 10 K 1950/09

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