Zur Abgrenzung zwischen PkW und LkW i. R. d. Anwendung der 1 %- Regelung bei Kombinationskraftwagen
Leitsatz
1. Kombinationskraftwagen werden von der 1 %- Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG nicht erfasst, wenn sie aufgrund ihrer
objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt
und daher als reiner Werkstattwagen zu qualifizieren sind.
2. Ob ein reiner Werkstattwagen vorliegt, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu bestimmen, insbesondere nach
der Anzahl der Sitzplätze, dem äußeren Erscheinungsbild, der Verblendung der hinteren Seitenfenster und dem Vorhandensein
einer Abtrennung zwischen Lade- und Fahrgastraum.
3. Eine äußere oder innere Verschmutzung des Fahrzeugs beseitigt die Eignung des Fahrzeugs für eine private Nutzung grundsätzlich
nicht.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1439 Nr. 23 VAAAD-52927
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