Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung einer stillen Beteiligung des GmbH-Gesellschafters am Unternehmen der GmbH im
Wege der Selbstkontrahierung
Leitsatz
1. Die steuerliche Anerkennung einer stillen Beteiligung eines GmbH Gesellschafters am Unternehmen der GmbH erfordert, dass
das Gesellschaftsverhältnis von seiner Durchführung klar und eindeutig vereinbart und die Vereinbarung tatsächlich durchgeführt
wird.
2. Beteiligt sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Wege des Selbstkontrahierens als atypisch stiller Gesellschafter
an der GmbH, so bedarf es zum Nachweis des Vollzugs der zeitnahen Einbuchung der Einlage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2010 S. 854 Nr. 23 UAAAD-52910
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2009 - 10 K 282/06
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