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Track 26-27 | Handwerkerleistungen: Steuervergünstigung nach § 35a EStG für Gartengestaltung?
Bei der von einem Handwerksbetrieb ausgeführten erstmaligen Gartengestaltung kommt nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz eine Berücksichtigung als Handwerkerleistung nicht in Betracht. Abschließend muss der BFH hierüber ebenso entscheiden wie über die erstmalige Anwendung der Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen.
Track 26 | Erstmalige Gartengestaltung als Handwerkerleistung?
Unter dem Aktenzeichen ist beim Bundesfinanzhof die interessante Frage anhängig, ob bei einer Gartengestaltung drei Jahre nach dem Einzug ins Eigenheim eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beansprucht werden kann. Entweder für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 der Vorschrift. Oder für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Oder ist vielleicht sogar kumulativ, also nebeneinander, ein Steuervorteil nach beiden Vorschriften möglich?
Eine erstmalige Gartengestaltung ist weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt in erster Instanz das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Im Streitfall hatte ein Ehepaar von einer Gartenbaufirma drei Jahre nach dem Bau ihres Einfamilienhauses die bis da...