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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1213/09 E EFG 2011 S. 133 Nr. 2

Gesetze: EStG § 17 Abs.1, EStG § 17 Abs. 2, GmbHG § 29 Abs. 1

Anteilsveräußerung gemäß § 17 EStG - Zugehörigkeit des Verzichts auf den Anteil am Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss zu den Anschaffungskosten des Veräußerers

Leitsatz

  1. Die bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils abzuziehenden Anschaffungskosten des Veräußerers umfassen auch den Verzicht auf den Anteil am Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss gegenüber dem Erwerber.

  2. Die Übertragung des Gewinnbezugsrechts gem. § 29 Abs. 1 GmbHG steht der Übertragung des erst mit dem Gewinnverteilungs- bzw. Feststellungsbeschluss entstehenden Anspruchs auf Ausschüttung des Gewinns gleich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 133 Nr. 2
EStB 2011 S. 194 Nr. 5
OAAAD-52575

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2010 - 7 K 1213/09 E

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