Anteilsveräußerung gemäß
§ 17 EStG -
Zugehörigkeit des Verzichts auf den Anteil am Gewinnvortrag und dem
Jahresüberschuss zu den Anschaffungskosten des Veräußerers
Leitsatz
Die bei der Ermittlung des
Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils abzuziehenden
Anschaffungskosten des Veräußerers umfassen auch den Verzicht auf
den Anteil am Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss gegenüber dem
Erwerber.
Die Übertragung des
Gewinnbezugsrechts gem.
§ 29 Abs. 1
GmbHG steht der Übertragung des erst mit dem
Gewinnverteilungs- bzw. Feststellungsbeschluss entstehenden Anspruchs auf
Ausschüttung des Gewinns gleich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 133 Nr. 2 EStB 2011 S. 194 Nr. 5 OAAAD-52575
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.02.2010 - 7 K 1213/09 E
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