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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 489/2009

Gesetze: KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, KraftStG § 9a, KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 4, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Kraftfahrsteuerrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs als Pkw oder Lkw

Leitsatz

Die verkehrsrechtliche Einstufung als Lkw oder Pkw ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend.

Bei dem Fahrzeug Land Rover Defender 130 Crew Cab handelt es sich entgegen der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw, kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Pkw. Da bei dem Fahrzeug die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs, ist der Land Rover Defender 130 Crew Cab schon allein deshalb als vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2011 S. 108 Nr. 4
QAAAD-52570

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.08.2010 - 6 K 489/2009

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