Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Leitsatz
1) Die Entscheidung, inwieweit eine Gerichtskostenforderung eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO oder
eine Insolvenzforderung i.S. des § 38 InsO darstellt, ist im Kostenerhebungsverfahren zu treffen.
2) Der Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung gebietet es, die Kosten einer Instanz in solche vor oder nach Eintritt
des Insolvenzverwalters in das Verfahren aufzusplitten.
3) Kosten für bereits abgeschlossene Instanzen, an denen der Insolvenzverwalter nicht mitgewirkt hat und in denen sich die
Kostengrundentscheidung noch an den Gemeinschuldner richtete, sind keine Masseverbindlichkeiten.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 354 Nr. 4 EAAAD-52535
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FG Münster, Beschluss v. 30.08.2010 - 11 Ko 4689/08 GK
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