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FG Münster Beschluss v. - 11 Ko 4689/08 GK EFG 2011 S. 354 Nr. 4

Gesetze: GKG § 49, GKG § 60, InsO § 38, InsO § 55, FGO § 145

Gerichtskosten:

Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

Leitsatz

1) Die Entscheidung, inwieweit eine Gerichtskostenforderung eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO oder eine Insolvenzforderung i.S. des § 38 InsO darstellt, ist im Kostenerhebungsverfahren zu treffen.

2) Der Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung gebietet es, die Kosten einer Instanz in solche vor oder nach Eintritt des Insolvenzverwalters in das Verfahren aufzusplitten.

3) Kosten für bereits abgeschlossene Instanzen, an denen der Insolvenzverwalter nicht mitgewirkt hat und in denen sich die Kostengrundentscheidung noch an den Gemeinschuldner richtete, sind keine Masseverbindlichkeiten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 354 Nr. 4
EAAAD-52535

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Münster, Beschluss v. 30.08.2010 - 11 Ko 4689/08 GK

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