Verletzung Pflicht zur Kontenwahrheit durch Kreditinstitut
Leitsatz
1.) Eine Haftung nach § 72 AO kommt nicht in Betracht, soweit die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
nicht durch eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des § 154 Abs. 3 AO beeinträchtigt wurde.
2.) Ein Steuerschuldner, dem lediglich eine Vollmacht über ein fremdes Konto eingeräumt wurde, ist nicht Inhaber des Kontos.
Auszahlungen des kontoführenden Kreditinstituts von diesem gepfändeten Konto sind daher nicht geeignet, eine Verwirklichung
von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gegen den Steuerschuldner zu beeinträchtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1759 Nr. 21 AAAAD-52532
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