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NWB BB 10/2010 S. 298

Anmeldung für Unfallversicherung über kostenlose Info-Hotline

Viele Gründer wissen nicht, dass sie ihr Unternehmen nach § 192 Abs. 1 SGB VII innerhalb einer Woche nach Gründung bei dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden müssen. Auch ist vielen nicht bekannt, wer überhaupt zuständig ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) will hier Abhilfe schaffen und stellt eine kostenlose Info-Hotline zur Verfügung, unter der sich Gründer über die für sie zuständige Berufsgenossenschaft informieren können.

Hinweis

Die Info-Hotline erreichen Sie per Fon 0800.6050404. Darüber hinaus finden Sie im Internet unter www.dguv.de (→ Arbeitgeber/Unternehmer → Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?) neben Informationen auch direkt ein Anmeldeformular sowie die dazugehörigen Adressen.

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