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Betriebswirtschaftliche Beratung erfolgreich abrechnen (Teil 1)
Bedarf wecken, Zeithonorar festlegen und Verträge gestalten
Originäre Tätigkeiten der Steuerberater sind „relativ” einfach nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abzurechnen. Schwieriger ist es bei den vereinbaren Tätigkeiten – und hier insbesondere bei der betriebswirtschaftlichen Beratung. In einer dreiteiligen Beitragsserie erfahren Sie, was Sie bei der Honorierung von betriebswirtschaftlicher Beratung unbedingt beachten sollten: Im folgenden ersten Teil geht es darum, wie Sie Bedarf wecken, eine sinnvolle Abrechnung erstellen können, und was Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten. Im zweiten Teil wird das Honorargespräch im Fokus stehen, im dritten Teil erhalten Sie Empfehlungen, wie Sie mit Zahlungsschwierigkeiten des Mandanten umgehen können.
I. Bedarfsweckung für betriebswirtschaftliche Leistungen
Im Gegensatz zu den nach der StBGebV abzurechnenden Tätigkeiten bedarf es bei den vereinbaren Tätigkeiten – und hier insbesondere den betriebswirtschaftlichen Leistungen – eines besonderen Augenmerks im Hinblick auf die Bedarfsweckung:
Bei den nach der StBGebV abzurechnenden Tätigkeiten ist der Bedarf aufgrund der steuerlichen Anforderungen exakt umschrieben. Es geht hier darum, ob ein Mandant den Steuerberate...