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NWB Nr. 39 vom Seite 3135

Zulässigkeit und Grenzen politischer Stellungnahmen von Wirtschaftskammern

BVerwG-Urteil zum Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern

Professor Dr. Ralf Jahn

Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie der IHK ist nur gerechtfertigt, wenn sich diese an die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben hält. In einer wichtigen Entscheidung hat das BVerwG jetzt Leitlinien für das einzuhaltende Verfahren und den Kompetenzbereich bei der Ermittlung des Gesamtinteresses der Gewerbetreibenden formuliert. Bei nachvollziehbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft im jeweiligen IHK-Bezirk besteht im Rahmen der Gesamtinteressenvertretung ein weiter Spielraum bei Stellungnahmen. Allerdings bestehen hierbei erhöhte Anforderungen an die demokratische Legitimation durch Beteiligung der Vollversammlung. Dies hat enorme Bedeutung für die Interessenvertretung von mehr als 4,2 Mio. gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Die Kernaussagen des ) NWB QAAAD-52356zur Interessenvertretung durch Kammern und das dabei einzuhaltende Verfahren gelten sinngemäß auch für die Wahrnehmung des spezialpolitischen Mandats durch Berufskammern wie die Steuerberaterkammer, die u. a. „die beruflichen Interessen der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren„ hat (§ 76 Abs. 1 StBerG).

I. Ausgangsfall

[i]Grundsatzpapier zu Themen der WirtschaftspolitikIm Streit...

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