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NWB Nr. 39 vom Seite 3099

Normenkontrollrat: Gutachten zu ELENA

[i]Rothbart, NWB 33/2010 S. 2585; Eilts, NWB 27/2009 S. 2083Seit sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig elektronische Entgeltnachweise (ELENA) an eine Zentrale Speicherstelle zu übermitteln, um die Gewährung von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I) zu erleichtern. Im Vorfeld hatten viele – u. a. auch der Deutsche Steuerberaterverband e. V. – vor dem zusätzlichen Aufwand für Unternehmen gewarnt. Nun hat der Nationale Normenkontrollrat am dem Bundeswirtschaftsministerium ein ausführliches Gutachten zu den Kosten des ELENA-Verfahrens übergeben.

Er kommt zu dem Ergebnis, dass das ELENA-Verfahren einen Beitrag für eine bürokratiearme, moderne Verwaltung leisten könne: Gehe man von der bestehenden Rechtslage aus, so ergebe sich, dass das ELENA-Verfahren die Wirtschaft um etwas mehr als 90 Mio. € entlaste. [i]Mehraufwand in der VerwaltungDarüber hinaus führe es dazu, dass die Behörden Anträge auf Sozialleistungen schneller bearbeiten könnten. Allerdings führe das ELENA-Verfahren auch zu einem Mehraufwand in der Verwaltung, und zwar in der Höhe von 82 Mio. €. [i]Kostentreiber: die elektronische SignaturWesentlicher Kostentreiber sei dabei die qualifizierte elektronische Signatur, die mit 70 Mio. € maßgeblichen Einfluss auf das Gesam...

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