Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung an eine durch Verschmelzung erloschene Gesellschaft
Leitsatz
Eine Prüfungsanordnung, die nach Verschmelzung einer GmbH auf eine bis auf die Gesellschaftsbezeichnung gleichnamige GmbH
& Co KG versehentlich an die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer (beider Gesellschaften) gerichtet wurde, kann nicht
in eine an die GmbH & Co KG gerichtete Prüfungsanordnung umgedeutet werden.
Lässt sich der Steuerpflichtige gleichwohl rügelos auf die Außenprüfung ein, so führt dies nicht zu einer Ablaufhemmung der
Festsetzungsverjährung.
Die Beteiligten haben keinen Anspruch darauf, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung zu ihren Rechtsauffassungen inhaltlich
Stellung nimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 159 Nr. 5 DStRE 2011 S. 911 Nr. 14 JAAAD-52221
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.07.2010 - 6 K 1127/08
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