Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen
Leitsatz
Provisionszahlungen, die ein selbständiger Anlagevermittler von einem sog. Emissionshaus für die Vermittlung von Beteiligungen
an Schifffahrtsgesellschaften (sog. Schiffsbeteiligungen) erhält, sind auch dann als Betriebseinnahmen im Einzelunternehmen
(und nicht etwa als Sonderbetriebseinnahmen auf der Gesellschaftsebene) zu erfassen, wenn der Anlagevermittler selbst an der
Schifffahrtsgesellschaft beteiligt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 444 Nr. 7 EFG 2011 S. 248 Nr. 3 EStB 2011 S. 192 Nr. 5 HAAAD-52200
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 23.07.2010 - 1 K 215/05
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