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Vertragsrecht | Gesundheitsbehörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile bei Verschreibung günstiger Arzneimittel gewähren
Staatliche Gesundheitsbehörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für die Verschreibung von Arzneimitteln zu schaffen, die günstiger sind als andere Arzneimittel derselben therapeutischen Klasse. Dies gilt trotz des grundsätzlichen Verbots von Anreizregelungen gegenüber Ärzten oder Apothekern (Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG), das für die Pharmaindustrie gilt. Die Anreizregelung muss objektiv sein und darf nicht diskriminieren. Der Ausgangsfall betraf Behörden in England und Wales.