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Internationale verdeckte Gewinnausschüttung
Denkbar oder nicht?
Eine Firma in Tschechien leistet Zahlungen an eine Firma in der Schweiz. Wer würde dabei an eine in Deutschland steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung denken? Antwort: die deutsche Finanzverwaltung. Der im Folgenden dargestellte Fall ist fiktiv, beruht aber auf eigenen Erfahrungen mit einem vergleichbaren realen Fall. Es wird dargestellt, wie wenig bereits genügt, um sich (auch strafrechtlichen) Anschuldigungen der Finanzverwaltung auszusetzen und was man dagegen tun kann.
I. Der Fall und die Lösung durch die Finanzverwaltung
[i]AusgangsfallDer Deutsche D ist an der tschechischen TM s.r.o. (im Folgenden: TM) und an der schweizerischen S-GmbH (im Folgenden: S) mit jeweils 100 % beteiligt. Beide Rechtsformen sind mit der deutschen GmbH vergleichbar (für tschechische s.r.o.: Safarik in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, 110. Ergänzungslieferung, Stand: 01/2010, Art. 3 Tschechien Rn. 15). Die TM ist an der T s.r.o. (im Folgenden T) zu 100 % beteiligt.
Variante 1: Die T zahlt an die S für
eine Warenlieferung 500.000 €.
Variante
2: Die T zahlt an die S für die Lizenz an einem
von der S entwickelten und von T hergestellten P...