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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 4146/09 G,F EFG 2011 S. 76 Nr. 1

Gesetze: KStG 2002 § 8 b Abs. 2 Satz 1, KStG 2002 § 8 b Abs. 2 Satz 2, KStG 2002 § 8 b Abs. 3, GewStG § 7 Satz 4

Wertberichtigung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils i. S. d. § 8 b Abs. 2 Satz 1 KStG

Leitsatz

  1. Die Wertminderung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils i. S. d. § 8 b Abs. 2 Satz 1 KStG ist auch dann Teil des nach § 8 b Abs. 2 KStG außer Ansatz bleibenden Veräußerungsgewinns und wirkt sich daher nicht auf den steuerpflichtigen Gewerbeertrag aus, wenn sie in einem auf die Veräußerung folgenden Jahr eintritt.

  2. Für die Rechtslage vor Einführung des pauschalierten Ausschlusses des Betriebsausgabenabzugs durch § 8 b Abs. 3 Satz 1 KStG i. d. F. des Korb II-Gesetzes v. kann dabei offen bleiben, ob die Wertänderung auf das Jahr der Veräußerung zurück zu beziehen ist oder im Jahr ihres Eintritts nach § 8 b Abs. 2 Satz 1 KStG zu neutralisieren ist.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 76 Nr. 1
AAAAD-51184

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.07.2010 - 17 K 4146/09 G,F

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