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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 2390/09

Gesetze: EnergieStG § 50 Abs. 1 MineralölStG § 2a EG-Richtlinie 2003/30/EG Art. 3

Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 50 Abs. 1 EnergieStG in der ab geltenden Fassung

Leitsatz

  1. § 50 Abs. 1 EnergieStG i.d. ab geltenden Fassung, der einen vollständigen Wegfall der Steuervergünstigung für Biokraftstoff vorsieht, wenn der Biokraftstoff nicht unvermischt verwendet wird, verstößt insoweit gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

  2. Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gebietet es, dass bei der gesetzlich zulässigen Änderung der Förderung der Biokraftstoffbesteuerung, die einen schrittweisen Abbau der Steuervergünstigung vorsieht, dem Gesetzeszweck entsprechend die Förderung für Beimischungen von Biokraftstoff entsprechend ihrem Pflanzenölanteil zurückführt wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1221 Nr. 19
CAAAD-49404

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 29.04.2010 - 7 K 2390/09

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