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Einkommensteuer | Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung i. S. des § 33a Abs. 1 EStG ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i. S. des § 1602 BGB. Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden (Änderung der Rechtsprechung, , BStBl 2007 II S. 108). (2) Die konkrete Betrachtungsweise führt dazu, dass die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs (§§ 1601–1603 BGB) vorliegen müssen und die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 BGB) zu beachten sind. (3) Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen greift die widerlegbare Vermutung, dass diese nicht unterhaltsbedürftig sind, soweit der landwirtschaftliche Betrieb in einem nach den V...BStBl 1987 II S. 599