Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei
einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
Leitsatz
Ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb liegt nicht vor, wenn die gewerblich geprägte
Personengesellschaft, an der die gemeinnützige Körperschaft beteiligt
ist, nur vermögensverwaltend tätig ist.
Die Erzielung gewerblicher
Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG impliziert das Vorliegen
eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 14 AO.
Die Feststellung gewerblicher
Einkünfte für eine Personengesellschaft im Rahmen einer einheitlichen
und gesonderten Feststellung entfaltet keine Bindungswirkung für die
Beurteilung einer Beteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.