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Die Behandlung der Zugewinngemeinschaft nach § 5 ErbStG
Zivilrechtliche- und erbschaftsteuerrechtliche Darstellung
[i]Zugmaier/Wälzholz, NWB F. 10 S. 1521; Ramb, NWB 8/2009 S. 552; Viefhues, NWB 28/2009 S. 2172§ 5 ErbStG gehört zweifellos zu den umstrittensten Vorschriften des ErbStG, ringt er doch dem Praktiker – insbesondere im Rahmen der erbrechtlichen Lösung – einen ernormen Ermittlungsaufwand ab. Der vorliegende Leitfaden stellt die aktuelle zivilrechtliche- und erbschaftsteuerrechtliche Rechtslage, unter Berücksichtigung des ErbStRG v. (BGBl 2008 I S. 3018) und des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts v. (BGBl 2009 I S. 1696) dar und beleuchtet zudem Probleme in der praktischen Umsetzung der Rechtsvorschriften.
I. Die Zugewinngemeinschaft von Ehegatten im Zivilrecht
1. Allgemeines
[i]Zugewinngemeinschaft ist einer der möglichen Güterstände von EhegattenDas eheliche Güterrecht des BGB kennt drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB), die Gütertrennung (§ 1414 BGB) sowie die Gütergemeinschaft (§§ 1415–1482 BGB). Wird durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart, leben Ehegatten automatisch in einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand; § 1363 Abs. 1 BGB). Statistischen Angaben zufolge, sind in Deutschland ca. 95 % der Ehen diesem Güterstand zuzuordnen. S. 2809
[i]Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zum ZugewinnausgleichBesonderes Merkmal einer Zugewinngemeinschaft ist der Ausgleich des Vermögenszuwachses unter den Ehegatten bei Beendig...