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BFH  - VI R 14/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Abzug von Unterhaltsleistungen für den in einem Altenpflegeheim untergebrachten Vater (Pflegestufe II) - Sind bei der Ermittlung der gem. § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG 2006 anrechenbaren Einkünfte und Bezüge des Vaters solche Aufwendungen einkünfte- und bezügemindernd zu berücksichtigen, die nicht zu seinem frei verfügbaren Einkommen gehören und somit zur Bestreitung seines Unterhalts nicht zur Verfügung stehen (hier: Kürzung der Altersrente des Vaters von 24069 € um 50 % aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner - nicht im Altenheim lebenden - Ehefrau und Abzug der von ihm zwangsweise an das Altenpflegeheim geleisteten Zahlungen in Höhe von 9440 €) - Verletzt die pauschale Regelung des § 33a Abs. 1 EStG den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG?

Bezüge; Einkünfte; Unterhalt

Fundstelle(n):
GAAAD-48717

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 14/10 - erledigt.

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