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Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, wird auf Antrag die ihm von deutschen Unternehmern in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer vergütet. Voraussetzung ist u. a., dass in dem Land in dem der Unternehmer ansässig ist, keine USt oder ähnliche Steuer erhoben wird oder im Fall der Erhebung im Inland ansässigen Unternehmern die USt ebenfalls vergütet wird (sog. Gegenseitigkeit). Das BMF veröffentlicht regelmäßig die Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen Gegenseitigkeit gegeben oder nicht gegeben ist (vgl. Abschn. 240 Abs. 4 S.3 UStR). Zuletzt wurden diese Verzeichnisse mit (BStBl I S. 1233) herausgegeben.
Mit IV D 3 – S 7359/07/10009 werden die mit o. a. BMF-Schreiben veröffentlichten Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse erset...