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BVerfG 06.07.2010 2 BvL 13/09, BBK 16/2010 S. 743

Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmer ist verfassungswidrig –

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die seit 2007 geltende Abzugsbeschränkung für Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer für verfassungswidrig. Nach der bisherigen Rechtslage können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Ausnahmefall sind die Aufwendungen unbeschränkt abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Begründung: Das BVerfG sieht in dieser [i]Verstoß gegen objektives NettoprinzipAbzugsbeschränkung einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, wonach alle betrieblich oder beruflich veranlassten Aufwendungen auch steuerlich berücksichtigt werden müssen. Will der Gesetzgeber hiervon abweichen, [i]Wunsch nach Mehreinnahmen keine ausreichende Begründungmuss er dies sachlich begründen und d...

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