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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1432/09 EFG 2011 S. 42 Nr. 1

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 3 Nr. 50

Zur Steuerfreiheit von Benzingutscheinen für Arbeitnehmer

Leitsatz

Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Benzingutscheine in der Weise, dass diese eine bestimmte, in Litern bemessene Menge eines Treibstofftyps in einem bestimmten Monat an einer Tankstelle ihrer Wahl tanken können und erfolgt die Einlösung in der Weise, dass der Arbeitnehmer den Betrag zunächst verauslagt und der Arbeitgeber den verauslagten Betrag sodann erstattet, liegt kein steuerfreier Sachbezug, sondern Barlohnzahlung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 42 Nr. 1
WAAAD-48353

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.11.2009 - 2 K 1432/09

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