Aufrechnung des Finanzamts von vor der Insolvenz entstandenen
Steuerforderungen mit dem Umsatzsteuererstattungsanspruch eines nach
Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner aufgenommenen, vom
Insolvenzverwalter vorbehaltlos freigegebenen Betriebs zulässig
Leitsatz
Hat der Insolvenzverwalter dem
Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestattet, eine
betriebliche Tätigkeit selbstständig
„Neugeschäftsbetrieb”) auszuüben und wurde lediglich
der unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze und nach Abzug der
Ertrag- und Umsatzsteuern verbleibende Reingewinn des Neugeschäftsbetriebs
nicht freigegeben, so ist von einer –auch nach der Rechtslage vor dem
(Änderung von § 35 InsO) möglichen und
anerkannten– vorbehaltlosen Freigabe des Neugeschäftsbetriebs durch
den Insolvenzverwalter auszugehen. Das hat zur Folge, dass ein durch den
Neugeschäftsbetrieb entstandener Umsatzsteuererstattungsanspruch nicht in
die Insolvenzmasse fällt, daher nicht von dem Aufrechnungsverbot des
§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO betroffen ist und dass damit das Finanzamt
zulässigerweise vor der Insolvenzeröffnung entstandene
Steuerforderungen (Insolvenzforderungen) mit einem nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch des
Gemeinschuldners aus dem Neugeschäftsbetrieb aufrechnen darf.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 651 Nr. 10 EFG 2010 S. 1568 Nr. 19 JAAAD-48340
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.05.2010 - 1 K 2014/06
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