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FG München Urteil v. - 6 K 1177/07

Gesetze: KStG § 8b Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit des § 8b Abs. 3 KStG

Leitsatz

1. Eine Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG (für VZ 2003) bzw. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG (für VZ 2004) ist nicht gegeben.

2. Das Verlustabzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG stellt eine Regelungssymetrie zu den steuerfreien Gewinnen her und ist steuersystematisch korrekt.

3. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) ist nicht ersichtlich, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung nicht erkennbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 18
DStRE 2011 S. 742 Nr. 12
TAAAD-48328

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FG München, Urteil v. 23.02.2010 - 6 K 1177/07

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