Nachweis der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers nach DBA-Schweiz
Reduzierung des Beweismaßes aufgrund unverschuldeter Beweisnot
Leitsatz
1. Hat das Finanzamt bei einer Erörterung mit dem Steuerpflichtigen die Bereitschaft erkennen lassen, für den Nachweis der
Nichtrückkehrtage die Bestätigung des Arbeitgebers ausreichen zu lassen, ist eine Sachverhaltsfeststellung auf der Grundlage
eines reduzierten Beweismaßes zulässig, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts
nicht verletzt hat. Danach genügt eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerpflichtige an den von dem Arbeitgeber
bestätigten Tagen arbeitsbedingt nicht an seinen Wohnort in Deutschland zurückgekehrt ist.
2. Bei einem leitenden Angestellten einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft, der seinen Wohnsitz im Inland hat
und die Voraussetzungen der Grenzgängerbesteuerung nicht erfüllt, besteht das Schweizer Besteuerungsrecht auch für Zeiträume,
in denen der Steuerpflichtige Dienstreisen ins Ausland unternommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 28 Nr. 1 MAAAD-48313
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2009 - 11 K 50/07
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