Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch eines Insolvenzschuldners
Leitsatz
Eine Aufrechnung durch das Finanzamt mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steuerforderungen mit den auf
dem Vorsteuerabzug aus der Insolvenzverwaltertätigkeit beruhenden Umsatzsteuererstattungsansprüchen ist möglich. Dabei ist
unbeachtlich, dass es sich bei der Insolvenzverwaltervergütungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer um einen
gegen die Masse gerichteten Anspruch handelt.
Die umsatzsteuerrechtliche Verknüpfung zwischen der Steuerschuld des Leistenden und dem Vorsteuerabzugsanspruch des Leistungsempfängers
hat nicht zur Folge, dass auch insolvenzrechtlich die zu entrichtende bzw. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und die abzugsfähige
Vorsteuer zwingend in jeder Hinsicht gleich zu behandeln, d.h. derselben Vermögensmasse (Konkursforderung, Masseanspruch oder
konkursfreie Forderung) zuzuordnen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-48002
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 14.04.2010 - 6 K 2122/07
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