Mit der Neuregelung des § 4 Abs. 6 UmwStG durch das StSenkG, die die Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes bei der Umwandlung
von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft nicht mehr zulässt und damit dem sog. step-up-Modell (Aktivieren
bzw. Aufstocken abschreibungsfähiger Bilanzansätze i.R. der Personengesellschaft) den Boden entzogen hat, hat sich der Gesetzgeber
im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit bewegt.
Die Sicherstellung einer „Einmalbesteuerung” der stillen Reserven durch die typisierende und vereinfachende Wirkung dieser
Vorschrift rechtfertigt auch Ausnahmen vom objektiven Nettoprinzip durch „überschießende” Ergebnisse im Einzelfall (Eineinhalbfachbesteuerung),
wenn der Stpfl. dem mittels Wahl alternativer Gestaltungen ausweichen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 25 DStR 2011 S. 8 Nr. 25 DStRE 2011 S. 1011 Nr. 16 HAAAD-47976
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.06.2010 - 15 K 2593/09 F
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