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Lohnsteuer | Abzugseinschränkung beim Arbeitszimmer
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der seit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) geltenden Fassung ist nach dem mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen [i]Geserich, NWB 42/2009 S. 3252; Kanzler, NWB 32/2010 S. 2505für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zu dieser Entscheidung erscheint ein Beitrag in der NWB 33/2010.