Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei einem freiberuflich tätigen Künstler
Leitsatz
1. Zu dem der freiberuflichen Tätigkeit dienenden Betriebsvermögen eines Malers gehören auch die zur Veräußerung geschaffenen
Bilder.
2. Diese Bilder sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
3. Der Künstler erwirbt Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens für seinen Betrieb als freiberuflich tätiger Künstler, wenn er
bereits einmal verkaufte selbstgeschaffenen Bilder in der Absicht wieder zurückkauft, sie später erneut zu veräußern.
4. Kauft der Künstler nur gelegentlich bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene Bilder wieder zurück um sie später wieder
zu verkaufen, übt er mit dieser Tätigkeit keinen Gewerbebtrieb aus.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2087 Nr. 24 KÖSDI 2010 S. 17103 Nr. 9 QAAAD-47600
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