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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 3185/09 EFG 2010 S. 1642 Nr. 19

Gesetze: VV RVG Nummer 2300 bis 2303 BRAGO § 118VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4 zum 3. Teil

Kostenerstattung:

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Leitsatz

Auch eine nach § 118 BRAGO entstandene Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1642 Nr. 19
VAAAD-47591

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 18.05.2010 - 10 Ko 3185/09

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