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NWB Nr. 31 vom Seite 2430

Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Dieter Zens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2455Die Änderungen im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes führen die zum in Kraft getretene Reform des KraftStG fort. Die Besteuerung von Pkw war auf eine CO 2-orientierte Besteuerung umgestellt worden. Daneben waren die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen worden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 31/2010 S. 2455.

CO 2-orientierte Besteuerung von Pkw: [i]Keine CO 2-orientierte Besteuerung für Elektro-Pkw, Trikes und Quads Ausschließlich durch Elektromotor angetriebene Pkw (Elektro-Pkw) haben weder Hubraum, noch verursacht ihr Betrieb unmittelbar den Ausstoß von Kohlendioxid. Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung von § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG klargestellt, dass diese Fahrzeuge nicht der CO 2-orientierten Besteuerung unterliegen. Nach Ablauf der fünfjährigen Steuerbefreiung werden Elektro-Pkw – wie gehabt – nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Hubkolbenmotoren (Trikes und Quads) gehören aus Sicht des KraftStG zur Fahrzeugart Pkw und unterliegen der CO 2-orientierten Besteuerung. Verkehrsrechtlich gehören sie nicht zur Fahrzeugklasse M (Pkw), für sie werden CO 2-Werte nicht ermittelt und...

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