Hinzurechnung einkommensteuerlich freigestellter Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Bemessungsgrundlage; Verfahrensweg bei
Einwendungen gegen die Höhe der Kapitaleinkünfte
Leitsatz
1) Die in § 51a Abs 2 Satz 2 EStG angeordnete Hinzurechnung des einkommensteuerlich gemäß § 3 Nr. 40 EStG freigestellten Teils
der Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
2) Materiellrechtliche Fragen zur Höhe der nach § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden Einkünfte aus Kapitalvermögen
sind auch dann im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu klären, wenn die Einkommensteuer auf Null festgesetzt wurde.
Fundstelle(n): EStB 2010 S. 464 Nr. 12 RAAAD-47254