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FG Münster  v. - 4 K 3856/08 Ki

Gesetze: EStG § 51a Abs 2 Satz 2EStG § 51a Abs 5 Satz 1 KiStG NW § 14 Abs 6 Satz 1 EStG § 3 Nr 40

Kirchensteuer, Verfahren:

Hinzurechnung einkommensteuerlich freigestellter Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Bemessungsgrundlage; Verfahrensweg bei Einwendungen gegen die Höhe der Kapitaleinkünfte

Leitsatz

1) Die in § 51a Abs 2 Satz 2 EStG angeordnete Hinzurechnung des einkommensteuerlich gemäß § 3 Nr. 40 EStG freigestellten Teils der Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

2) Materiellrechtliche Fragen zur Höhe der nach § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden Einkünfte aus Kapitalvermögen sind auch dann im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu klären, wenn die Einkommensteuer auf Null festgesetzt wurde.

Fundstelle(n):
EStB 2010 S. 464 Nr. 12
RAAAD-47254

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster v. 07.06.2010 - 4 K 3856/08 Ki

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