Unselbstständiges Warenlager im Inland keine
inländische Betriebsstätte
Keine notwendige Beiladung
des Rechnungsausstellers zum Rechtsstreit über den Vorsteuerabzug des
Leistungsempfängers
Leitsatz
1. Da die (umsatzsteuerrechtliche)
Regelung zum Betriebsstättenbegriff auf Gemeinschaftsrecht beruht und die
dort verwendeten Begriffe solche des Gemeinschaftsrechts sind, ist die
Auslegung am Gemeinschaftsrecht auszurichten.
2. Ein Warenlager ist keine
inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens,
wenn dort nur Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art
durchgeführt werden und die einzige dort beschäftigte Angestellte
nicht befugt ist, für das Unternehmen Verträge abzuschließen.
3. Obwohl der Rechtsstreit über
die Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Leistungen, für die
der Vorsteuerabzug beansprucht wird, auch die rechtlichen Interessen des
Leistenden berührt, ist der Rechnungsaussteller nicht notwendig
beizuladen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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