Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei Eheleuten
Leitsatz
1) Gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG steht demjenigen Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Anrechnung von Vorauszahlungen auf die
Einkommensteuerschuld zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Entscheidend ist damit auch bei Ehegatten,
wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie der im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar ist, getilgt werden
sollte (gegen , EFG 2008, 1511).
2) Eheleuten steht eine Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen je zur Hälfte zu, wenn die Vorauszahlungen während des Zusammenlebens
ohne weitere Bestimmungen geleistet wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2003 Nr. 23 EStB 2011 S. 119 Nr. 3 DAAAD-47237
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