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Arbeitshilfe - Stand: 07.10.2016

Abgeltungsteuer und Bausparzinsen bei Eigennutzung

Anwendungshinweis: Der BFH hat wiederholt bestätigt, dass er keine Bedenken habe, dass das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 20 Abs. 9 EStG verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält; und .

Zinsen aus Bausparguthaben unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug mit abgeltender Wirkung.

Das BMF erstattet die Kapitalertragsteuer aber "aus Billigkeitsgründen", wenn nachgewiesen werden kann, dass das Guthaben zum Erwerb einer eigengenutzten Immobilie verwendet wurde, sofern das Bausparkonto bis zum mit einem Auffüllkredit bedient oder per Darlehen vorfinanziert wurde.

Wegen des Abzugsverbots für tatsächliche Werbungskosten geht das BMF im Regime der Abgeltungsteuer davon aus, dass die Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig vorliege. Aus Billigkeitsgründen würde aber die Kapitalertragsteuer bei nachgewiesener Eigennutzung und Fremdfinanzierung bis zum wieder erstattet (Rz. 125-128 des (BStBl 2010 I S. 94); bestätigt im ).

Diese Auffassung unterliegt nicht nur in dogmatischer, sondern auch ...