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Das Wirtschaftsjahr in der Einkommensteuer
Grundsatz und Umstellung
Bei der Einkommensteuer (ESt) gilt das Prinzip der sog. Abschnittsbesteuerung. Der Zeitraum, für den die ESt veranlagt wird, ist nach § 25 Abs. 1 EStG der Veranlagungszeitraum (VZ), welcher das Kalenderjahr (Kj.) ist. Der Ermittlungszeitraum, welcher der Zeitraum ist, für den die Besteuerungsgrundlagen (das zu versteuernde Einkommen) ermittelt werden, ist ebenfalls grundsätzlich das Kj., vgl. § 2 Abs. 7 EStG. Abweichend hiervon ist das Wirtschaftsjahr (Wj.) nach § 4a EStG ein besonderer Gewinnermittlungszeitraum.
I. Einleitung
In diesem Beitrag werden Ausführungen zum Geltungsbereich, zum Begriff und zur Dauer des Wj. gemacht. Nachfolgend wird das Wj. bei Gewerbetreibenden, bei Land- und Forstwirten, die Umstellung von diesem und die Gewinnzuordnung bei abweichendem Wj. vorgestellt. Untermauert wird dieses Thema anhand von Beispielen; weiter wird Bezug zu anderen Vorschriften des EStG genommen.
Das Wj. ist der steuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der Begriff des Wj. entspricht dem handelsrechtlichen Geschäftsjahr i. S. des § § 240 Abs. 2 und 242 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Danach kann der Kaufmann seinen Stichtag, auf den er regelmäßig Abschlüsse macht, frei wählen und auch umstellen. Das Wj. ist also der Zeitraum, nach dessen Erge...