Erbringt eine Weiterbildung
betreibende GmbH gegenüber den Arbeitsämtern auf der Grundlage von
§ 37a SGB III Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung, die sich an
Ausbildungs- und Arbeitsstellensuchende richten und diese aktiv bei der
Stellensuche, dem Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen, der Vor-
und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen usw. unterstützen, kann
sie sich zum Erhalt der Steuerfreiheit der Umsätze unmittelbar auf Art. 13
Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG berufen, da eine Steuerfreiheit
aufgrund des UStG nach unzureichender Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen
Vorgaben in nationales Steuerrecht nicht zu erreichen ist. Die GmbH, die
aufgrund der Vertragsschließung mit dem Arbeitsamt als Träger der
Sozialleistungen zur Arbeitsförderung als Einrichtung mit sozialem
Charakter anzusehen ist, erbringt Leistungen, die eng mit der
Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind.
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2533 Nr. 42 DStRE 2010 S. 1458 Nr. 23 EFG 2010 S. 2037 Nr. 23 KÖSDI 2010 S. 17190 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3166 YAAAD-46219
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.04.2010 - 2 K 998/05
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