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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 2 K 998/05 EFG 2010 S. 2037 Nr. 23

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. aUStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. bUStG 1999 § 4 Nr. 15UStG 1999 § 4 Nr. 22 Buchst. a EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g SGB III§ 37a SGB I§ 12 SGB I § 19

Umsatzsteuerfreiheit der auf § 37a SGB III beruhenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unter Direktanwendung von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG

Leitsatz

Erbringt eine Weiterbildung betreibende GmbH gegenüber den Arbeitsämtern auf der Grundlage von § 37a SGB III Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung, die sich an Ausbildungs- und Arbeitsstellensuchende richten und diese aktiv bei der Stellensuche, dem Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen, der Vor- und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen usw. unterstützen, kann sie sich zum Erhalt der Steuerfreiheit der Umsätze unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG berufen, da eine Steuerfreiheit aufgrund des UStG nach unzureichender Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in nationales Steuerrecht nicht zu erreichen ist. Die GmbH, die aufgrund der Vertragsschließung mit dem Arbeitsamt als Träger der Sozialleistungen zur Arbeitsförderung als Einrichtung mit sozialem Charakter anzusehen ist, erbringt Leistungen, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2533 Nr. 42
DStRE 2010 S. 1458 Nr. 23
EFG 2010 S. 2037 Nr. 23
KÖSDI 2010 S. 17190 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3166
YAAAD-46219

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.04.2010 - 2 K 998/05

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