Voraussetzungen für die Anwendung des § 10f EStG beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kommanditisten einer KG
Leitsatz
1. Die Anwendung des § 10f EStG setzt voraus, dass Sanierungsmaßnahmen nach dem Erwerb des Bauobjekts durchgeführt worden
sind.
2. Erwirbt ein Kommanditist vollentgeltlich eine sanierte Eigentumswohnung von der KG, an der er beteiligt ist, tritt mit
dem Wechsel des Rechtsträgers ein Bruch ein, so dass die von der Personengesellschaft durchgeführten Baumaßnahmen dem Kommanditisten
nicht anteilig zugerechnet werden können.
3. Wird das Sanierungsobjekt zur Einkünfteerzielung eingesetzt, findet die Förderung nach § 10f EStG keine Anwendung.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1409 Nr. 17 KAAAD-45901
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.03.2010 - 10 K 2706/08
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