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Keine Kostendeckelung bei Vermietung des Pkw an die eigene GbR
Vermietet der Gesellschafter einer GbR einen Pkw an die GbR, den er auch privat nutzt, kann die GbR die Miete zwar als Betriebsausgabe absetzen. Der Gesellschafter muss aber im Gegenzug Sonderbetriebseinkünfte versteuern, bei deren Ermittlung nach dem FG Berlin-Brandenburg hinsichtlich der Privatanteile keine Kostendeckelung vorzunehmen ist, wenn die Miete höher ist als die Nutzungsentnahme.
Damit kann die im [i]Nutzungsentnahme höher als die AufwendungenSonderbetriebsbereich zu versteuernde Nutzungsentnahme höher sein als die Aufwendungen des Gesellschafters für den Pkw. Eine Billigkeitsfestsetzung nach § 163 AO wäre nach dem FG aber nur gerechtfertigt, wenn die von der GbR gezahlte Miete niedriger wäre als die nach der 1 %-Methode ermittelten privaten Nutzungsanteile.
G hat den Pkw für 100.000 € brutto erwor...