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FG Köln Urteil v. - 13 K 3181/05 EFG 2010 S. 1345 Nr. 16

Gesetze: KStG § 8 Abs 7 S 2KStG § 8 Abs 7 S 3AEUV Art 108 Abs 3 S 2 EG Art 88 KStG § 8 Abs 3

Körperschaften, Kommunaler Querverbund:

§ 8 Abs. 7 KStG mit EG-Recht vereinbar

Leitsatz

1) Das Unterhalten eines - dauerdefizitären - Parkhauses in einem angemieteten Gebäude erfolgt aus verkehrspolitischen Gründen i.s.d. § 8 Abs. 7 KStG.

2) Dem dauerdefizitären Bereich sind auch Sanierungsaufwendungen für den Unterhalt des Parkhauses zuzurechnen.

3) § 8 Abs. 7 KStG wird nicht vom Anwendungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 2 AEUV (früher: Art. 88 EG) erfasst.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 511 Nr. 14
EFG 2010 S. 1345 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2010 S. 2197
FAAAD-45557

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FG Köln, Urteil v. 09.03.2010 - 13 K 3181/05

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