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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 229

Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung

Die Entwicklung im Jahr 2009

von Eberhard Rott, Bonn

„110 Jahre Testamentsvollstreckung nach dem BGB – Aktueller denn je!” lautete der Beitrag des Autors auf dem 5. Deutschen Erbrechtstag in Berlin Mitte März diesen Jahres. Die Vielzahl der Entscheidungen zur Testamentsvollstreckung aus dem vergangenen Jahr, von denen hier nur die wichtigsten dargestellt werden können, zeigen deutlich, in welchem Umfang das Rechtsinstitut mittlerweile seinen festen Platz im Rahmen anspruchsvoller Nachfolgegestaltungen gefunden hat. Grund genug, dieser Entwicklung zukünftig an dieser Stelle jährlich einen Beitrag zu widmen.

I. Verfassungsrecht

Die Dauertestamentsvollstreckung nach § 2209 BGB stellt als Mittel einer „fürsorglichen Bevormundung” das zentrale Gestaltungsmittel im Rahmen der Testamentsvollstreckung dar (vgl. Rott/Kornau/Zimmermann, Testamentvollstreckung, § 5 Rn. 4–7). In seinem Nichtannahmebeschluss v. (1 BvR 909/08 NWB JAAAD-20365) hat das BVerfG dieses Rechtsinstitut noch einmal ausdrücklich gestärkt. Die Entscheidung erging als eine von mehreren in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung, die der im Jahr 1951 verstorbene ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen, der älteste Sohn von Kaiser Wilhelm II. zur Verwaltung seines Nachlasses ang...

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