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Finanzgericht Münster Urteil v. - 14 K 1141/08 E

Gesetze: EStG § 35a Abs 2 S 1 Halbsatz 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Keine "haushaltsnahen" Dienstleistungen an einem Garten vor dem Abriss und Neubau des Wohnhauses, das der Steuerpflichtige danach bezieht

Leitsatz

Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen setzt voraus, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Dienstleistung bereits einen Haushalt begründet hat. Dies ist bei nur vorbereitenden Maßnahmen vor dem Einzug nicht der Fall.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 9 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2010 S. 1955
IAAAD-45047

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Finanzgericht Münster, Urteil v. 21.05.2010 - 14 K 1141/08 E

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