Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Pick-up-Fahrzeuges als Pkw
Leitsatz
Ein mit einem Pkw-Führerschein fahrbares Pick-up-Fahrzeug der Marke Chrysler, Dogde RAM 1500 4×4, mit einer für einen Lkw
atypischen Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, einer Zuladung, die – wie bei einem Pkw – nur rund 20 % des zulässigen Gesamtgewichts
entspricht, einem Hubraum von 5.654 cm³, fünf Sitzplätzen und einer Doppelkabine ist – entgegen der ursprünglichen Konzeption
des US-amerikanischen Herstellers – kraftfahrzeugsteuerlich auch aufgrund seiner fehlenden Größe und Masse als Pkw einzustufen
und unterliegt gem. § 8 Nr. 1 KraftStG der Hubraumbesteuerung.
Fundstelle(n): UVR 2010 S. 236 Nr. 8 PAAAD-44868
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.03.2010 - 4 K 1755/08
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