Wirtschaftliches Eigentum bei unerlaubtem Eigenbesitz in Abhängigkeit vom Herausgabeanspruch des Berechtigten
Leitsatz
Unerlaubter Eigenbesitz führt nicht nur dann zu wirtschaftlichem Eigentum, wenn dem nach Maßgabe des Privatrechts Berechtigten
ein Herausgabeanspruch zusteht. Hat der tatsächlich Berechtigte es über einen Zeitraum von mehreren Jahren geduldet, dass
ein Nichtberechtigter über ein Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer verfügt, ist von einem Eigenbesitz i. S. v. § 39 Abs. 2 Nr.
1 S. 2 AO auszugehen (hier: Schenkung von Kapitalvermögen mit notarieller Urkunde von der Mutter an den Sohn, Gerichtliche
Geltendmachung von Herausgabeansprüchen durch die Schwestern erst Jahre später).
Fundstelle(n): LAAAD-44865
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.12.2009 - 5 K 3307/05 B
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