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NWB BB 7/2010 S. 203

Kfz-Anmeldung nur noch ohne Steuerschulden

Wenn Ihre Mandanten dem Staat Steuern für Kfz schuldig bleiben, können sie ein neues Fahrzeug erst dann wieder anmelden, wenn die Steuerschulden beglichen sind. Ab Sommer wird dabei ein bundesweiter Kfz-Steuerdaten-Abgleich vorgenommen, so dass es auch nicht mehr möglich ist, auf andere Filialen in anderen Bundesländern „auszuweichen”.

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