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Finanzgericht Hamburg  v. - 6 K 242/09 EFG 2010 S. 1485 Nr. 18

Gesetze: EStG § 5 a, EStG § 15

Besteuerung von Sondervergütungen im Rahmen der Tonnagesteuer

Leitsatz

In Wirtschaftsjahren vor Indienststellung des Handelsschiffes geleistete Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. des HBeglG 2004 vom (BGBl I 2003, 3076) als vor Indienststellung des Handelsschiffes erwirtschaftete Gewinne nicht zu besteuern.

Die in § 5 a Abs. 4 a Satz 3 EStG besonders angeordnete Steuerpflicht von Sondervergütungen gilt nur für Wirtschaftsjahre, in denen der Gewinn nach der Tonnage ermittelt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 271 Nr. 5
EFG 2010 S. 1485 Nr. 18
QAAAD-44496

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Finanzgericht Hamburg v. 26.03.2010 - 6 K 242/09

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